Sanierung
Rundgang
Fragen & Antworten
Meilensteine

Stadtsanierung in Wriezen

Liebe Wriezener Bürgerinnen und Bürger,
liebe Gäste unserer schönen Stadt,
dem „Tor zum Oderbruch“.

Wriezen ist gekennzeichnet von einer äußerst wechselhaften
und spannenden Geschichte. Mit diesem Stadtrundgang
möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, in die Geschichte
unserer Stadt einzutauchen.
Im Jahr 1247 wurde Wriezen erstmals urkundlich erwähnt
und entwickelte sich besonders durch seinen Fischhandel
schnell zu einer prosperierenden Handelsstadt weiter. Oderfische
wurden unter anderem nach Sachsen, Thüringen und
teilweise sogar bis nach Italien versandt. Bereits im 17. Jahrhundert
war die Stadt außerdem florierender Handwerks –
standort. Weiteren Aufschwung erfuhr die Stadt durch die
Trockenlegung des Oderbruchs im 18. Jahrhundert. An Stelle
des Fachhandels wurde auf dem neugewonnenen fruchtbaren
Ackerland Landwirtschaft betrieben.

Das von Handwerk und Handel geprägte Wriezen hatte auch
immer wieder unter Zerstörungen und Katastrophen zu leiden.
Besonders die Kampfhandlungen am Ende des Zweiten
Weltkrieges führten zur fast völligen Zerstörung der Stadt.
Deshalb sind die wenigen verbliebenen historischen
Zeugnisse und Denkmäler ganz besonders wichtig für
unsere Stadt. Sie vermitteln authentisch die geschichtlichen
Etappen der Stadt und stehen sinnbildlich für ein lebendiges
Wriezen.

Ihr Bürgermeister
Karsten Ilm

Zur Sanierung der Innenstadt

Nach der Wende bot die Altstadt von Wriezen ein stark verbesserungswürdiges Bild. Insbesondere die historische Bausubstanz war
in Mitleidenschaft gezogen. Viele historische Gebäude waren durch
Leerstand gekennzeichnet und von Verfall bedroht. Es fehlte an
Wertschätzung für die Zeugnisse der Wriezener Vergangenheit. Dabei
sind es die wenigen erhaltenen Bauwerke älteren Ursprungs, die auf
die Geschichte der Stadt verweisen und damit einen beachtlichen Teil
zu ihrer Identität beitragen.

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Odervorstadt 34 im Jahr 1992 und im Jahr 2019

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Altkiez 12 im Jahr 1992 und im Jahr 2019

Zur Wriezener Geschichte gehören Fischfang, Handwerk und Handel, die Stationierung preußischer Truppen sowie die Entwicklung zu einem kleinindustriellen Regionalzentrum und Bahnverkehrsknotenpunkt während der Zeit der Industrialisierung. Daneben gehören allerdings auch diverse Brandkatastrophen und Kriegszerstörungen dazu. Nach den schweren Zerstörungen 1945 und dem mühsamen Wiederaufbau der Stadt war es nach der Wiedervereinigung an der Zeit, das baukulturelle Erbe wiederherzustellen.

Zu diesem Zweck wurde in den 1990er Jahren ein städtebauliches
Sanierungsprogramm beantragt, welches anschließend von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Brandenburg bewilligt wurde.
In den folgenden Jahren wurden diverse Sanierungen im Gebiet der
Innenstadt durchgeführt.

Dabei wurden in den Jahren 1995 bis 2019 im Sanierungsgebiet
Wriezen ca. 10 Mio. Euro an Städtebaufördermitteln investiert. Diese finanziellen Mittel wurden zu je ein Drittel von der Bundesrepublik Deutschland, vom Land Brandenburg und von der Stadt Wriezen bereitgestellt.

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Wilhelmstraße 2 im Jahr 2015 und im Jahr 2019

 

Häufig gestellte Fragen

zu den Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Wriezen „Innenstadt / Altkietz“

Das Sanierungsgebiet ist ein von der Stadt Wriezen festgelegtes
Teilgebiet, in welchem städtebauliche Missstände behoben werden sollen.
Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn ein Gebiet baulich, und
funktional negativ beeinträchtig ist aufgrund des flächendeckend
sanierungsbedürftigen Zustands von Wohnhäusern, Geschäftsobjekten,
öffentlichen Einrichtungen, Straßen und Gehwegen.
Zur Behebung der Missstände haben die Bundesrepublik Deutschland
und das Land Brandenburg im umfangreichen Maßstab Fördermittel
bereitgestellt, welche zudem durch den kommunalen Mitleistungsanteil
ergänzt wurden. Mithilfe dieser Mittel konnten die Grundstückseigentümer
des Sanierungsgebietes, also die Bürger/innen, Gewerbetreibenden,
Wohnungsbauunternehmen, Vereine und die Stadt Wriezen Ihre
entsprechenden Gebäude und Verkehrsflächen grundlegend sanieren.

Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt / Altkietz“
erfolgte bereits am 24.11.1994 und die Sanierungssatzung wurde am
29.11.1995 bekannt gemacht. Zuvor wurden bereits ab 1992
umfangreiche Untersuchungen im Auftrag der Stadt Wriezen
durchgeführt. Die Bürger/innen wurden damals über entsprechende
Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Wriezen und mittels extra
einberufenen Einwohnerversammlungen und Bürgersprechtagen
informiert. Zudem wurden ab dem Jahr 1996 in den Grundbüchern der
Eigentümer im Sanierungsgebiet sog. Sanierungsvermerke eingetragen.
Die Eigentümer erhielten entsprechende Eintragungsbenachrichtigungen
vom Grundbuchamt Bad Freienwalde. Zudem gab es in den vergangen
Jahren in gewissen Abständen zum Sanierungsgebiet einige
Pressemitteilungen, Bekanntmachungen und Informationsschreiben.

Im Rahmen des Fördermittelprogramms wurden im Sanierungsgebiet
Wriezen ca. 10 Mio. € für entsprechende Bau- und Planungsmaßnahmen
ausgegeben.

Der Ausgleichsbetrag ist die durch die Durchführung der Sanierung
bedingte Erhöhung des Bodenwertes des Grundstückes. Er ist nach
Abschluss der Sanierungsmaßnahmen bzw. Aufhebung der
Sanierungssatzung zu erheben. Das BauGB verpflichtet die Gemeinden
zur Erhebung eines solchen Ausgleichsbetrags. Er ist eine anteilige
finanzielle Beteiligung an den hohen Kosten der Sanierung. Die zu
erhebenden Ausgleichsbeträge decken wiederum nur einen Bruchteil der
gesamten Sanierungskosten im Gebiet „Innenstadt / Altkietz“.

Nein, diese sind nicht gleichzusetzen. Die Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen regelt sich nach dem Kommunalabgabengesetz
und nicht nach dem Baugesetzbuch. Die in den Medien häufig
thematisierte Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen im Land
Brandenburg hat keinen Einfluss auf die Ausgleichsbeträge im
Sanierungsgebiet.

Gemäß § 154 BauGB sind grundsätzlich alle Eigentümer, deren
Grundstücke sich im Sanierungsgebiet befinden, zahlungspflichtig. Es ist
dabei unerheblich, ob der Grundstückseigentümer Mittel des
Förderprogramms abgerufen hat, oder nicht.
Miteigentümer haften dabei als Gesamtschuldner. Wohnungs- und
Teileigentümer haften nur entsprechend Ihres Eigentumsanteils.

Die Ermittlung der Höhe des Ausgleichsbetrages und das Verfahren zur
Erhebung regelt das Baugesetzbuch (§§ 153 ff.). Für das
Sanierungsgebiet der Stadt Wriezen wurde vom Gutachterausschuss für
Grundstückswerte im Landkreis Märkisch-Oderland ein Gutachten über
die zonalen Bodenrichtwerte erstellt. Auf dieser Basis werden
grundstücksindividuelle Wertermittlungen vorgenommen. Dabei werden
Anfang- und Endwerte ermittelt.
Der Anfangswert stellt dabei den Bodenwert dar, welcher sich theoretisch
ergeben würde, wenn eine Sanierung durchgeführt worden wäre. Der
Anfangswert ist nicht identisch mit den Bodenrichtwerten, welche vor dem
damaligen Beginn der Sanierungsmaßnahmen galten (1992).
Der Endwert ist der Bodenwert, der sich aufgrund der rechtlichen und
tatsächlichen Neuordnung des Sanierungsgebietes ergibt.
Die Differenz aus Anfangs- und Endwert stellt dann wiederum die
Bodenwerterhöhung und Berechnungsgrundlage für den
Ausgleichsbetrag dar.

Je nachdem in welcher Bodenrichtwertzone sich das entsprechende
Grundstück befindet, und je nachdem welche grundstücksindividuellen
Besonderheiten zu beachten sind, wird der Betrag in der Regel zwischen
2 €/m² und 5 €/m² liegen. Maßgeblich ist dabei die amtliche Fläche des
Grundstücks.

Die Stadt Wriezen setzt die Ausgleichsbeträge per Bescheid fest. Sie
werden vor der Bescheidzusendung ein Anhörungsschreiben erhalten, in
welchen Sie sich bei Bedarf zur beabsichtigen Festsetzung äußern
können. Im Anhörungsschreiben werden Ihnen bereits vorab die Rechtsund
Bewertungsgrundlagen mitgeteilt. Die Empfänger des
Festsetzungsbescheides sind dann wiederum verpflichtet, den
entsprechenden Ausgleichsbetrag innerhalb von einem Monat nach
Bekanntgabe an die Stadt Wriezen zu überweisen. Die Einlegung eines
Widerspruchs gegen den Bescheid ist möglich, hat aber keine aufschiebende
Wirkung hinsichtlich der Fälligkeit und Pflicht zur Zahlung des Ausgleichsbetrages.

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